Die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen oder Caravans muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder auch nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.